Bei der Planung einer Straßenbahnnetzerweiterung ist eine Artenschutzuntersuchung erforderlich, um geschützte Tier- und Pflanzenarten zu identifizieren und zu schützen. Gesetzliche Vorgaben, wie das Bundesnaturschutzgesetz und die EU-FFH-Richtlinie, schreiben vor, bis zu welchem Maße Lebensräume beeinträchtigt werden dürfen und wie entsprechender Ersatz geschaffen werden muss. Die Untersuchung hilft, potenzielle Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So können Bauverzögerungen vermieden und ökologische Ausgleichsmaßnahmen rechtzeitig eingeplant werden, um eine umweltgerechte Umsetzung des Projekts sicherzustellen.
Diese Aufgabe übernimmt das Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH aus Rostock.